Mein Beitrag


 

„Einzelintegration – als Beispiel für Kooperation zum Wohle des behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes.“


Liebe Interessenten,

immer mehr Kinderbetreuungseinrichtungen und Eltern entschließen sich dazu, integrative Arbeit zu leisten und Kindern mit Behinderung die soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dieses Bestreben fußt auf verschiedenen gesellschaftlichen Konstellationen. Einerseits werden inklusive Betreuungs- und Bildungsstrukturen seit 2009 bildungspolitisch akzentuiert. Andererseits relativierte sich der Fokus in Richtung kognitiver Leistungen im Hinblick auf den besonderen Wert sozialer Erfahrungen für die Gesamtentwicklung eines Kindes auch im wissenschaftlichen Sinne.

Ich unterstütze das Vorhaben zur Schaffung inklusiver Lebenswelten schon mehrere Jahre im Bezirk Unterfranken. Gemäß der Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53-60 SGB XII - für Maßnahmen der Einzelintegration in Kindertageseinrichtungen - leiste ich meinen Dienst als mobile frühpädagogische Integrationsfachkraft. Meine Arbeit als flexibler Einzelintegrationsfachdienst manifestiert verschiedene Schwerpunkte, die sich auf individuelle integral-therapeutische Ansätze und Unterstützung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes beziehen sowie auch auf die Anleitung und Begleitung der Klein-, bzw. Gesamtgruppe, um Spiel- und Lernhergänge zu aktivierten und zu nutzen.

Weiterhin biete ich Beratungs- und Prozessbegleitungsleistungen, in Form von Fachberatung zur Integration und Inklusion für das Personal des Kindergartens, der Eltern und Träger und durch die stetige schriftliche Transparenz zur Qualitätssicherung, an.

Das kollektive Erarbeiten von Unterstützungskonzepten mit Interventionen - abgestimmt auf das beeinträchtigte Kind - sowie die erweiterte Konzeptionsarbeit und Weiterbildung der jeweiligen Kindertagesstätte runden meine Dienstleistung ab. Dabei kommen den methodisch-didaktischen Verfahren zur Kontaktherstellung und Ausschlussprävention sowie der stetigen Achtsamkeit, inneren Präsenz und Assistenz besondere Bedeutungen zu.

Die Zusammenarbeit im interdisziplinären Team prägt das Gelingen und die Qualität der Eingliederungsmaßnahme, um eine Basis zu schaffen, die bestrebt ist, das gehandikapte Kind integriert zu wissen.

Die allgemeinen Ziele der sozialen Teilhabe für das Kind definieren sich in:

-          Mündigkeit

-          Selbständigkeit

-          Emanzipation

-          und Unabhängigkeit bei gleichzeitiger sozialer Eingebundenheit

Wünschenswert während dieser Entwicklung ist, dass soziale und pädagogische Hilfen sich natürlich abbauen und „überflüssig“ werden.

Von einer integrativen Wertehaltung profitieren alle an der Historie Beteiligten, da es um die respektvolle Haltung sowie Wertschätzung jedem einzelnen Menschen gegenüber geht, der einzigartig, gleich- und vollwertig in seiner Persönlichkeit ist.

Ebenso stehe ich für alle Fragen und Anregungen, auch im Austausch mit der Regierung von Unterfranken und anderen Fachdiensten, zur Verfügung.

Ihre Claudia Lázár

Downloadlink Flyer MFI    

 
 

 


Definition Einzelintegration/Eingliederungshilfe:

Die Einzelintegration ist als ein Teil des Inklusionsprozesses sowie als ein Instrument auf dem Weg dahin zu betrachten. Denn trotz verbesserter Rahmenbedingungen, aufgrund eines klareren Bewusstseins in der Gesellschaft, ist die Gefahr, dass Kinder als nicht aufnahmefähig kategorisiert werden, gegeben.[1] Dies wird vornehmlich am therapeutischen und pflegerischen Aufwand, den sie benötigen, gemessen.

Als Einzelintegration wird entsprechend die Aufnahme von einem oder zwei Kindern mit oder mit drohender Behinderung ab dem Krippenalter in eine ortsnahe Regelgruppe verstanden. Sie erfolgt auf Antragstellung der Eltern beim zuständigen Träger der Sozial- oder Jugendhilfe (im jeweiligen Bezirk) und findet bundesweite Anwendung. Sie stellt eine alternative Form zur Unterbringung behinderter Kinder in einer Sondereinrichtung dar. Ihr Ziel ist es, sich im Zuge der Bildung inklusiver gesellschaftlicher Strukturen aufzulösen.

Die Eingliederungshilfe wird durch Hinzuziehung von Einzelintegrationsfachkräften, mit pädagogischem und/oder therapeutischem Abschluss, und gegebenenfalls zusätzlich durch Integrationshelfer, die ein bestimmtes Stundenkontingent innehaben, realisiert.

[1] Vgl. Kron, Maria, 2009, S. 181.